Im Notfall in Ihrem Sinn handeln
Wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, weil Sie Opfer eines Unfalls wurden oder eine Krankheit dies bedingt, wird ein anderer oder eine andere für Sie handeln.
Für Sie vertraute Partner/Partnerinnen oder Kinder dürfen nicht automatisch für Sie entscheiden. Sie müssen dazu von Ihnen bevollmächtigt sein. Erst dann schließen Sie aus, dass Fremde Ihre Angelegenheiten regeln und Ihre Situation beeinflussen.
Vorsorge für Sie selbst - rechtzeitig
Ich empfehle Ihnen sehr, für sich selbst Vorsorge zu treffen.
Bestimmen Sie rechtzeitig, wer Ihre Bankgeschäfte erledigen soll, Ihr Vermögen verwalten und wer Ihre Personensorge übernehmen soll, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Legen Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen fest.
Zur Berücksichtigung Ihrer Entscheidungen stehen Ihnen die Generalvollmacht, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung zur Verfügung.
Auch wenn eine Notarin oder ein Notar nicht generell notwendig ist, akzeptieren Banken und Behörden oft nur notarielle Vollmachten. Wenn beispielsweise Gesellschaftsbeteiligungen geregelt oder Eintragungen im Grundbuch vorgenommen werden müssen, ist die notariell beurkundete oder beglaubigte Vollmacht sogar erforderlich.
Wenn Sie meine Beratung und notariellen Leistungen in Anspruch nehmen möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf!
Informationsmaterial der Bundesnotarkammer
Notarkosten
Die Höhe der Notarkosten gibt das Gerichts- und Notarkostengesetz vor. Grundlage für die Berechnung der Kosten ist meistens der Geschäftswert.