Unternehmen

Sie tragen Verantwortung


Sind Sie Unternehmer/Unternehmerin oder wollen es werden, müssen Sie unterschiedlichste Herausforderungen meistern. Neben Ihrem Kerngeschäft sind dies Fragen aus dem Gesellschaftsrecht.

 

Ihre Entscheidung über Gründungen, Umwandlungen, Käufe oder Verkäufe von Unternehmen hat starken Einfluss auf zukünftige Handlungsmöglichkeiten.





Gut aufgeklärt die richtigen Entscheidungen treffen


Als Notarin informiere ich Sie über sämtliche Themen aus dem Gesellschaftsrecht und unterbreite Ihnen unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesgrundlage und Ihren unternehmerischen Zielen Ihre Möglichkeiten.


Für verschiedene unternehmerische Maßnahmen verlangt der Gesetzgeber notarielle Beurkundungen. Denn Ihre Entscheidungen werden für Sie und gegebenenfalls andere Menschen sehr bedeutend sein. 

Wenn Sie meine Beratung und notariellen Leistungen in Anspruch nehmen möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf! Zur Vorbereitung unserer Gespräche bieten Ihnen die Punkte in den Formularen erste Orientierung.   


  • Unternehmensgründung / Vereinsgründung

    Ihre Geschäftsidee ist geboren. Nun wollen Sie Ihren Traum verwirklichen und Unternehmer/Unternehmerin werden. 


    Eine der ersten und wichtigsten Fragen, die sich bei der Unternehmensgründung stellt, ist die der geeigneten Rechtsform Ihres Unternehmens. Ihre Wahl hängt von unterschiedlichen Faktoren wie Kapital oder Haftung ab. 


    Ich zeige Ihnen, welche Rechtsform für Sie passend ist und veranlasse die Eintragung in das Handelsregister und bei Gründung eines Vereins in das Vereinsregister.


  • Anmeldungen zum Handelsregister

    Alle Anmeldungen zum Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. 


    Dazu zählen beispielsweise Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Erteilung von Prokura, Neubestellung und Abberufung eines Geschäftsführers / einer Geschäftsführerin, Auflösung der Gesellschaft, Umwandlungen.

  • Unternehmenskäufe

    Die Übernahme eines Unternehmens kann auf zwei Wegen erfolgen. Beim „Asset deal“, der Gesamtrechtsnachfolge, erwerben Sie jeden Vermögensgegenstand der Gesellschaft einzeln. 


    Beim „Sharedeal“ dagegen erwerben Sie eine Beteiligung am Unternehmensträger, wodurch Sie Einfluss auf die Unternehmensführung gewinnen.


  • Unternehmensnachfolge

    Sie planen, ein Unternehmen zu übergeben oder zu übernehmen. 


    Dabei müssen Sie viele wichtige Aspekte berücksichtigen. Ich informiere Sie über eine für Sie geeignete Vorsorgeregelung und mache Sie auf Problemstellungen aufmerksam. Ich begleite Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Unternehmensvorsorge und Nachfolgeregelung.


Informationsmaterial der Bundesnotarkammer

Notarkosten


Die Höhe der Notarkosten gibt das Gerichts- und Notarkostengesetz vor. Grundlage für die Berechnung der Kosten ist meistens der Geschäftswert. 

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