Ihr Vermögen nach Ihrem Willen zuweisen
Ja, es ist keine angenehme Aufgabe, sich mit der eigenen Endlichkeit zu beschäftigen. Aber wenn Sie nicht zu Lebzeiten regeln, wann und wer Ihr Vermögen erhalten soll, wie Sie Ihr Unternehmen absichern, bestimmt das Gesetz, wer erbt und was passiert.
Und oft stimmt die Vorgabe durch das Gesetz nicht mit den eigenen Vorstellungen überein.
Passend auf Ihre Familienverhältnisse und Ihr Vermögen.
Ich unterstütze Sie bei der Umsetzung Ihres Willens.
Es gibt eine ganze Reihe an Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Ihr letzter Wille optimal und unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage rechtssicher realisiert werden wird. Dazu zählen beispielsweise Testamente und Erbverträge, Schenkungen, die Bildung einer Familienstiftung, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckungen oder Enterbungen. Auch Vollmachten sind Vorsorgeinstrumente.
Lassen Sie uns in einem vertraulichen Beratungsgespräch abwägen, was für Sie sinnvoll ist, wie Sie Personen und Unternehmen nach Ihrem Tod absichern können!
Oder Sie sind erbberechtigt?
Liegt ein Erbfall vor, gilt es Fristen einzuhalten. Sofern kein notarielles Testament vorliegt, muss gegebenenfalls ein Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden. Eventuell möchten Sie das Erbe ausschlagen?
Ich informiere Sie, was bei der Regelung des Nachlasses zu beachten ist und welche Möglichkeiten Sie haben.
Wenn Sie meine Beratung und Lösungsangebote wünschen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf! Zur Vorbereitung unserer Gespräche bieten Ihnen die Punkte in den Formularen erste Orientierung.
Informationsmaterial der Bundesnotarkammer
Notarkosten
Die Höhe der Notarkosten gibt das Gerichts- und Notarkostengesetz vor. Grundlage für die Berechnung der Kosten ist meistens der Geschäftswert.