Immobilien

Immobiliengeschäfte sind bedeutsam


Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für Sie häufig von großer finanzieller und vielleicht auch emotionaler Bedeutung.


So müssen Sie beispielsweise beim Kauf einer Immobilie neben dem Einsatz Ihrer Ersparnisse ein Darlehen aufnehmen. Sind Sie Verkäufer/Verkäuferin, ist die Immobilie oft ein wesentlicher Teil Ihres Vermögens und sich davon zu trennen, ist manchmal nicht leicht. 




Mit Ihrem Ziel im Blick


berate und unterstütze ich Sie beispielsweise bei:


  • Kauf oder Verkauf einer fertiggestellten oder noch nicht fertiggestellten Immobilie,
  • Übertragung einer Immobilie,
  • dem Regeln von Wohnrecht bzw. Nießbrauch,
  • Begründung und Teilung von Wohnungseigentum
  • der Belastung von Grundstücken.


Bei Immobiliengeschäften gibt der Gesetzgeber die Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar vor.


Auf Ihre Situation abgestimmt erstelle ich sachgerechte und ausgewogenen Verträge mit anschließender Beurkundung. Zu meiner notariellen Aufgabe gehört auch die Abwicklung der Verträge mit Behörden, dem Finanzamt, dem Grundbuchamt, der Gemeinde und dem Bauamt. Weiter koordiniere ich den Zahlungsverkehr zwischen Käufer/Käuferin, Verkäufer/Verkäuferin und den Banken.


Ihr Vertrag wird das Erreichen Ihrer Ziele und die Ihres Vertragspartners / Ihrer -partnerin regeln und sicherstellen.

Haben Sie Interesse an einer Beurkundung und möchten Sie sich von mir beraten lassen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf! Zur Vorbereitung unserer Gespräche bieten Ihnen die Punkte in den Formularen erste Orientierung. 


  • Kauf und Verkauf von Immobilien

    Beim Kauf und Verkauf von Immobilien handelt es sich um Grundstücke, bereits fertiggestellte Häuser und Eigentumswohnungen. 

  • Bauträgerverträge

    Bauträgerverträge gibt es für den Verkauf von noch im Bau befindlichen Immobileien. 


    Zum Schutz der gegenseitigen Interessen gibt der Gesetzgeber eine Vielzahl von Rgelungen vor:


    So zahlt der Käufer / die Käuferin beim Kauf von einem Bauträger nach Baufortschritt, also in Raten. So wird vermieden, dass der Käufer / die Käuferin den gesamten Kaufpreis zahlt, ohne einen tatsächlichen Gegenwert in Form des errichteten Gebäudes zu haben. 


    Dem Bauträger bietet der Bauträgervertrag Planungssicherheit. Durch die Ratenzahlungen des Käufers  / der Käuferin können eventuell aufgenommene Darlehen zeitnah getilgt werden.


    Umfang und Qualität des Bauprojektes werden in der Baubeschreibung detaiiliert festgelegt und diese wird Bestandteil des Bauträgerverages wie auch die Teilungserklärung.


    Damit können getroffenen Vereinbarungen kontrolliert, Bauvorgänge geprüft und eventuelle Reklamationen durchgesetzt werden.


  • Übertragungsverträge

    Sie besitzen eine Immobilie und möchten diese zu Lebzeiten an Ihre Kinder oder eine andere Person übertragen. Damit kann Ihr zukünftiger Erbe / Ihre zukünftige Erbin eventuell Erbschaftssteuer sparen und die Schenkungssteuer-Freibeträge effektiv ausnutzen. 


    Bevor Sie jedoch eine Entscheidung treffen, sollten Sie die Art und Weise Ihrer Schenkung vor dem eigenen Tod gründlich abwägen. Denn ein wesentlicher Nachteil ist, dass Ihnen als Veräußerer der Anspruch auf die Immobilie entzogen ist. 


    Entsprechend Ihrer Bedürfnisse unterbreite ich Ihnen Lösungen, wie Sie dennoch von der Immobilie profitieren können. Lassen Sie beispielsweise eine Abstandszahlung, eine Pflegeverpflichtung oder Ihr Recht auf Wohnen in der Immobilie, bzw. den Nutzen durch die Immobilie vertraglich regeln. 


  • Wohnrecht / Nießbrauch

    Das Wohnrecht stellt sicher, dass Sie nach der Immobilien-Übertragung weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen können. 


    Der Nießbrauch regelt darüber hinaus das lebenslange Recht, beispielsweise Mieteinnahmen der zu übertragenden Immobilie selbst zu behalten. 


    Es gibt in diesem Themenfeld die unterschiedlichsten Spezialfälle. Ich berate Sie sehr gerne und unterbreite Ihnen für Ihren individuellen Fall Lösungen. 


Informationsmaterial der Bundesnotarkammer

Notarkosten


Die Höhe der Notarkosten gibt das Gerichts- und Notarkostengesetz vor. Grundlage für die Berechnung der Kosten ist meistens der Geschäftswert.  

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